Sicherheitsdatenblätter nach REACH

 

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bilden gemeinsam den Kern des europäischen Chemikalienrechts. Als EU-Verordnungen gelten sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Die REACH-Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie regelt Kommunikationspflichten in der Lieferkette (insbesondere die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt), Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Beschränkungen von Chemikalien. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
 

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind in Titel IV (Artikel 31 bis 36) sowie Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Als Hersteller und Importeur von Stoffen und Gemischen sind Sie verpflichtet REACH-konforme Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und in der Lieferkette weiterzugeben. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung von REACH-konformen Sicherheitsdatenblättern benötigen, sprechen Sie uns an.

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